Sie hätten die Möglichkeit, entweder das Schnurgerüst korrekt gemäss den bewilligten Plänen abzustecken oder mittels einer erneuten Projektänderung um die erforderliche Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Strassenabstands nachzusuchen. Am 24. März 2021 stellte das Kompetenzzentrum Oberaargau-West fest, dass die Beschwerdeführenden die baulichen Arbeiten trotz des Schreibens vom 25. Februar 2021 fortgeführt hatten. Anlässlich eines Augenscheins am 29. März 2021 erläuterte die Gemeinde den Beschwerdeführenden die beiden Möglichkeiten erneut und die Beschwerdeführenden stellten in Aussicht, so rasch wie möglich ein Gesuch um Projektänderung einzureichen.