Mit Schreiben vom 25. Februar 2021 gewährte das Kompetenzzentrum Oberaargau-West, das mit den Vorbereitungshandlungen in Baubewilligungs- und Baupolizeiverfahren in der Gemeinde Seeberg beauftragt ist, den Beschwerdeführenden das rechtliche Gehör und teilte ihnen mit, dass mit dem Bauvorhaben vorläufig nicht begonnen werden dürfe. Sie hätten die Möglichkeit, entweder das Schnurgerüst korrekt gemäss den bewilligten Plänen abzustecken oder mittels einer erneuten Projektänderung um die erforderliche Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Strassenabstands nachzusuchen.