Bei der Schnurgerüstabnahme stellte die A.________ AG jedoch fest, dass das Bauvorhaben im Gelände nicht so abgesteckt war, wie bewilligt. Der Carport soll um 90° gedreht und die Längsseite neu entlang der Grundstückgrenze Seeberg Gbbl. Nr. K.________ zu liegen kommen. Zudem soll das Dach neu mit Blech in brauner Farbe eingedeckt werden. Am 25. August 2020 reichten die Beschwerdeführenden für das geänderte Projekt ein neues Baugesuch ein. Mit Bauentscheid vom 22. Dezember 2020 erteilte die Gemeinde die Bewilligung. Gemäss dem als massgebend erklärten Situationsplan 1:500 vom 18. August 2020 beträgt der kürzeste Abstand zur Parzellengrenze des Grundstücks Seeberg Gbbl.