Zu beachten ist sodann Folgendes: In der von der Gemeinde mit Eingabe vom 26. Mai 2021 eingereichten Verkaufsdokumentation aus dem Jahr 2020 werden diese Stallräumlichkeiten als «Abstellraum 1», «Abstellraum 2» und «Abstellraum 3, ehemalige Heudiele» umschrieben, womit von einer Nutzungsänderung (von Stallnutzung zu Abstellräumlichkeiten) auszugehen ist. Auch die dazugehörigen Fotos vermitteln den Eindruck von Abstellräumlichkeiten. Ob eine solche Nutzungsänderung von den Beschwerdeführenden beabsichtigt ist oder ob sie – wie sie vorbringen – diese Räumlichkeiten weiterhin als Tierstall nutzen wollen, ist im Rahmen der Beurteilung der Rechtmässigkeit der Baueinstellung nicht entscheidend.