Die Sanierung des Stallteils umfasst gemäss den eigenen Ausführungen der Beschwerdeführenden in der Eingabe vom 28. Mai 2021 den Abbruch der morschen Heubühneund Stallböden. Diese Arbeiten können jedoch nicht isoliert betrachtet werden, sondern stehen vielmehr in Zusammenhang mit der (bereits vom Vorgänger) in Angriff genommenen, weitgehenden Sanierung dieses Stallteils. Unabhängig von der der Frage der Nutzungsänderung (vgl. nachfolgend) stellen die laufenden Arbeiten der Beschwerdeführenden in den Stallräumlichkeiten daher Teil einer umfassenden Stallsanierung mit weitgehenden baulichen Massnahmen und Eingriffen in die Struktur (Abbruch Heuraumobergeschoss) dar.