Die Beschwerdeführenden halten in ihrer Eingabe vom 28. Mai 2021 fest, entgegen den Vorbringen der Gemeinde seien im Stall bisher keine Grabarbeiten durchgeführt worden. Der bei der Besichtigung vom 1. März 2021 im Stall stationierte Kleinbagger sei für das Beladen eines Förderbandes des beim Abbruch der morschen Heubühne- und Stallböden anfallenden Holzmaterials verwendet worden. Es handle sich dabei bewilligungsfreie bauliche Änderungen im Gebäudeinnern.