Diese Räume seien durch den erfolgten Blitzeinschlag und die dadurch entstandenen Schäden unbewohnbar geworden. Mit der nun begonnenen Dachsanierung bestehe die Möglichkeit, dass die darunterliegenden Räume im Dachgeschoss wieder soweit hergestellt werden, dass diese anschliessend wieder zu Wohnzwecken genutzt werden könnten. Mit der erlassenen Baueinstellungsverfügung sei sichergestellt worden, dass keine weitergehenden Arbeiten am Gebäude ausgeführt werden, welche allenfalls Raumnutzungen ermöglichen, deren Rechtmässigkeit vorgängig noch im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens zu prüfen seien.