um eine bewilligungspflichtige Nutzungsänderung. Dieser nördliche Hausteil sei immer der landwirtschaftlichen Nutzung zugeteilt gewesen. Die Baueinstellung sei aufzuheben, damit die bewilligungsfreien Sanierungsarbeiten weitergeführt werden könnten, um nachher die vorgesehenen bewilligungspflichtigen bzw.-fähigen Arbeiten nach Bewilligungserteilung in Angriff zu nehmen. Sie hätten zudem erstaunt zur Kenntnis genommen, dass die Baueinstellung vorsorglich erfolgt sei.