Niederschrauben der durch Blitzschlag verschobenen Sparrenanlage, das Auswechseln der beschädigten Dachschalung und der Ziegel und den Ersatz der beschädigten Teile im Dachstock umfassen. Dies alles ohne jegliche Veränderung in der Gestaltung oder in der Materialverwendung. Auch die Sanierungsarbeiten im Stallteil, die nun durch die Baueinstellung unterbrochen wurden, seien ohne jegliche Fassadenveränderung und somit ebenfalls baubewilligungsfrei erfolgt. Entgegen den Ausführungen des Bauverwalters handle es sich nicht