a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, sie hätten aufgrund einer Anfrage zur Akteneinsicht am 10. April 2021 vom Beschluss des Gemeinderats erfahren, dass künftig Baupolizeiaufgaben mittels Ausschuss wahrgenommen würden. Diese Reglementsänderung sei bisher noch nicht öffentlich aufgelegt worden bzw. die OgV7 erscheine auf der Gemeindeseite immer noch unverändert. Die Reglementsänderung sei somit noch nicht in Rechtskraft erwachsen und könne dem vorliegenden Fall nicht zugrunde gelegt werden. Eigenartig sei zudem, dass für Entscheide des Baupolizeiausschusses kein Protokoll geführt werde. Die Pflicht zur Protokollierung gehe aus Art. 49 GG8 hervor.