5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet5, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 17. Mai 2021 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden kann. Das AGR beantragt mit Stellungnahme vom 18. Mai 2021 die Abweisung der Beschwerde. 6. Mit Verfügung vom 20. Mai 2021 bat das Rechtsamt die Gemeinde, eine allfällige Fotodokumentation der Begehung vom 1. März 2021 sowie allfällige weitere, aktuelle Fotos des Objekts einzureichen. Gleichzeitig erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Einreichung einer allfälligen Stellungnahme.