3. Am 25. Februar 2021 fand aufgrund einer Anfrage des Beschwerdeführers 1 zu einer neuen Wärmepumpe auf der Bauverwaltung eine Besprechung zwischen diesem und den Vertretern der Gemeinde statt. Anlässlich dieser Besprechung gab der Beschwerdeführer 1 bekannt, dass er bereits mit der Dachsanierung des Blitzschlaghauses begonnen habe. An einer Begehung vor Ort vom 1. März 2021 stellte die Gemeinde fest, dass ein Grossteil der Dachsanierung bereits ausgeführt wurde und auch im Ökonomieteil des Gebäudes baubewilligungspflichtige Arbeiten ausgeführt wurden. Der Leiter der Bauverwaltung teilte dem Beschwerdeführer 1 vor Ort mit, dass die Bauarbeiten sofort einzustellen seien.