2. Am 16. Juli 2018 schlug ein Blitz in das Gebäude ein. Die durch diesen Blitzschlag entstanden Schäden machten die Wohnung im Obergeschoss und die dazugehörigen, bestehenden Wohnräume im Dachgeschoss unbewohnbar. In Zusammenhang mit einer Voranfrage der vormaligen Grundeigentümerschaft für den Abbruch und Wiederaufbau des Dachstocks fand am 21. März 2019 ein Augenschein unter Beisein einer Vertretung des AGR statt. Anlässlich dieser Begehung wurde festgestellt, dass am Gebäude verschiedene bauliche Veränderungen ohne bzw. in Überschreitung von bestehenden Baubewilligungen erfolgten. Mit