b) Die Beschwerdeführerin wehrt sich mit der Beschwerde gegen die Kosten, die ihr die Gemeinde in der angefochtenen Verfügung auferlegte. Damit enthält die Beschwerde einen sinngemässen Antrag und eine Begründung. Sie entspricht somit den Formanforderungen an Parteieingaben (Art. 32 Abs. 2 VRPG). Die Beschwerdeführerin ist Adressatin der angefochtenen Kostenverfügung und daher zur Beschwerde legitimiert. 2. Beschwerdefrist