1. Mit Bauentscheid vom 7. Juli 2016 verpflichtete die Gemeinde die Beschwerdeführerin und B.________ den Hundebestand auf der Parzelle A.________ Gbbl. Nr. E.________ auf acht Hunde zu reduzieren. Die Gemeinde drohte die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung dieser Anordnung an. Am 6. November 2020 vollstreckte die Gemeinde die Anordnung gemäss dem Bauentscheid vom 7. Juli 2016, indem sie den Hundebestand ersatzvornahmeweise von 25 erwachsenen Hunden auf acht Hunde verkleinerte. Mit der Ersatzvornahmeverfügung vom 16. November 2020 verfügte die Gemeinde die definitive Beschlagnahmung der Hunde und auferlegte der Beschwerdeführerin und B.______