III. Entscheid 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Die in den Ziff. C.04 und C.05 der angefochtenen Verfügung angesetzten Fristen werden neu angesetzt. Das Geruchsprotokoll ist neu für den Zeitraum vom 1. August 2021 bis zum 31. Oktober 2021 erstellen zu lassen (Ziff. C.04) und das Protokoll ist der Baupolizeibehörde Diemerswil neu bis spätestens am 15. November 2021 einzureichen (Ziff. C.05). Im Übrigen wird die Verfügung der Gemeinde Diemerswil vom 18. März 2021 bestätigt.