C.06 der angefochtenen Verfügung, wonach sich die Gemeinde weitere Verfügungen vorbehält, missverstanden werden. Die Gemeinde hat mit der angefochtenen Verfügung ein Baupolizeiverfahren eröffnet. Dieses wird sie auf jeden Fall mit einem Endentscheid abschliessen müssen. Somit ist zumindest der Erlass einer weiteren Verfügung gewiss.