Dieses befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Schweinezuchtbetrieb des Beschwerdegegners auf den Parzellen Diemerswil Grundbuchblatt Nrn. E.________ und G.________. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Verfügung insofern beschwert, als er mit der Verfügung zu einem Tun aufgefordert wird. Er ist daher grundsätzlich zur Beschwerde befugt.5