1. Eintreten a) Angefochten ist eine Verfügung der Baupolizeibehörde der Gemeinde Diemerswil in einem Baupolizeiverfahren.2 Gemäss Art. 49 Abs. 1 BauG3 können baupolizeiliche Verfügungen nach Art. 45 bis 48 BauG innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der BVD angefochten werden. Die BVD ist somit zur Behandlung der Beschwerde zuständig.