5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde Diemerswil hat mit Schreiben vom 3. Mai 2021 lediglich die Vorakten eingereicht, sich aber nicht zur Beschwerde geäussert und keinen Antrag gestellt. Der Beschwerdegegner teilte mit Schreiben vom 17. Mai 2021 mit, mit der Umsetzung der baulichen Massnahmen von 2020 seine die Vorgaben zur Reduktion der Geruchssituation seines Erachtens erfüllt. Mit Verfügung vom 26. Mai 2021 warf das Rechtsamt der BVD die Frage der selbständigen Anfechtbarkeit der angefochtenen Verfügung vom 18. März 2021 auf. Der Beschwerdeführer