Wann treten die Geruchsbelästigungen auf (Datum/Zeit) c) Wie lange dauern die Geruchsbelästigungen an (Zeitdauer) d) Unterschrift der protokollierenden Person Aufzuzeichnen sind ausschliesslich Immissionen, die eindeutig aus der Schweinehaltungsanlage des Beschwerdegegners stammen. 05. Das Geruchsprotokoll ist der Baupolizeibehörde Diemerswil bis spätestens am 15. Juli 2021 einzureichen. 06. Die Baupolizeibehörde Diemerswil behält sich weitere Verfügungen vor.