3. Mit Schreiben vom 4. Januar 2021 reichte unter anderem der Beschwerdeführer erneut eine baupolizeiliche Anzeige bei der Gemeinde Diemerswil betreffend Geruchsemissionen des Schweinezuchtbetriebs des Beschwerdegegners ein. Gemäss «Absatz 2d-g» des Entscheids der BVE vom 5. November 2019 sei die Gemeinde verpflichtet, weitere Abklärungen vorzunehmen. Gerne werde der Bericht erwartet, wann und bei wem das betreffende Gutachten in Auftrag gegeben worden sei. Am 18. März 2021 erliess die Gemeinde folgende Verfügung: C Verfügungen 01. Es wird ein neues Baupolizei-Verfahren eröffnet. 02. Auf die Anzeige von Beschwerdeführer (…) wird eingetreten.