Am 23. April 2019 reichte unter anderem der Beschwerdeführer bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE; heute Bau- und Verkehrsdirektion, BVD) eine Rechtsverzögerungsbeschwerde ein. Mit Verfügung vom 13. Juni 2019 verpflichtete die Gemeinde Diemerswil den Beschwerdegegner zur Umsetzung verschiedener Massnahmen bei seinem Landwirtschaftsbetrieb mit Schweinezucht und Schweinemast.