f) Es ist aktenkundig, dass der Gartenraum auf der Parzelle Nr. H.________ vor den Bauarbeiten von einer ausgedehnten Rasenfläche mit Hecke, diversen Stauden, einem Holunderbaum, einem Haselstrauch, einer Niederstamm-Apfelbaumplantage sowie einer mächtigen Linde im Bereich der südwestseitigen Parzellenzufahrt geprägt war.16 Entlang der Nachbarparzelle Nr. A.________ befand sich ein Buchenhag und südostseitig grenzte eine rund 22 m lange Stützmauer aus Blocksteinen den Gartenraum vom K.________weg ab. Beim K.________weg handelt es sich um eine rund 4,50 m bis 5,00 breite Basiserschliessungsstrasse.