e) Im vorliegenden Fall befindet sich im südost- und nordostseitigen Teil der Parzelle Nr. H.________ ein weiträumiger, zusammenhängender Gartenbereich. Südostseitig grenzt der Gartenraum an den K.________weg und nordostseitig an die Nachbarparzelle Nr. A.________. Die Parzelle Nr. H.________ liegt nach dem Zonenplan in einem kommunalen Ortsbilderhaltungsgebiet. Dieses bezweckt die Erhaltung, die Gestaltung und die behutsame Erneuerung der für das Ortsbild prägenden Elemente und Merkmale (vgl. Art. 511 Abs. 1 GBR15). Weiter ist der Ortsteil Sutz im Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS), Band 2 «Seeland», als Ortsbild von regionaler Bedeutung erwähnt.