Ihrer Meinung nach stehe es daher in keinem Verhältnis, für die Gartenumgestaltung ein Baugesuch zu verlangen. Ausserdem bringt sie vor, dass es sich bei den Hochbeeten um keine Bauten im eigentlichen Sinn handle, auch wenn diese im Boden verankert seien. Ebenso löse die Bewässerungsanlage keine Baubewilligungspflicht aus.