Auch werde die Nachbarschaft durch die Pflanzentröge in keiner Art und Weise beeinträchtigt. Nebenanlagen, wie z.B. Gartenhäuser bis zu 10 m2, auf zwei Seiten offene ungedeckte Gartensitzplätze, unbeheizte Schwimmbecken bis zu 15 m2, kleine Ställe für einzelne Kleintiere etc., seien baubewilligungsfrei. Daraus schliesst die Gemeinde, dass die Vorrichtungen der fraglichen Umgebungsgestaltung, die nach ihrer Ansicht weniger gross sind als die genannten Bauten und Anlagen, keine Baubewilligung erfordern. Ihrer Meinung nach stehe es daher in keinem Verhältnis, für die Gartenumgestaltung ein Baugesuch zu verlangen.