b) Nicht Gegenstand des Verfahrens bilden die fünf Parkplätze auf der Parzelle Nr. H.________. Dafür hat der Beschwerdegegner bei der Gemeinde ein Baugesuch eingereicht.7 Soweit die Beschwerdeführenden in ihrer Beschwerde die Rechtmässigkeit der fünf neuen Parkplätze in Zweifel ziehen, kann auf ihre Beschwerde nicht eingetreten werden. c) Das vorinstanzliche Verfahren wurde durch die baupolizeiliche Anzeige der Beschwerdeführenden ausgelöst.8 Darin thematisierten sie nur die