4. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 8. April 2021 Beschwerde beim Regierungsstatthalter Biel/Bienne ein. Das Regierungsstatthalteramt leitete die Beschwerde mit Schreiben vom 12. April 2021 zuständigkeitshalber an die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) weiter. Die Beschwerdeführenden stellten folgende Rechtsbegehren: «1. Die Verfügung der Einwohnergemeinde Sutz-Lattrigen vom 10. März 2021 sei aufzuheben. 2. Es sei ein sofortiger Baustopp zu verfügen.