I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdegegner ist Eigentümer der Parzelle Sutz-Lattrigen Gbbl. Nr. H.________. Das darauf befindliche Gebäude I.________strasse 8 liegt in der Mischzone zweigeschossig (M2b) und in einem Ortsbilderhaltungsgebiet. Beim Gebäude I.________strasse 8 handelt es sich um ein ehemaliges Bauernhaus in schlichten Heimatstilformen bestehend aus einem Wohn- und Schopfteil. Es ist im Bauinventar der Gemeinde Sutz-Lattrigen als erhaltenswert eingetragen und es liegt in der Baugruppe A (K-Objekt). Im Schopfteil des Gebäudes betreibt die Ehefrau des Beschwerdegegners ein Blumengeschäft. Auf der Südost- und Nordostseite der Parzelle Nr. H.______