 Das Rubrum wird bezüglich Grundstücksnummer von Amtes wegen wie folgt korrigiert: «Grundbuchblatt Nr. G.________». Im Übrigen wird der Bauentscheid mit Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde Reichenbach im Kandertal vom 25. Februar 2021 bestätigt. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 1300.– werden dem Beschwerdeführer 2 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung