 Bei Ziffer 6.3, zweites Lemma, wird der zweite Satzteil (Wiederherstellungsverzicht) aufgehoben. Der Eigentümer des Grundstücks Reichenbach Gbbl. Nr. G.________ wird verpflichtet, innert sechs Monaten ab Rechtskraft dieses Entscheides die 13/15 BVD 120/2021/31 Betonstützmauer beim südseitigen Aussensitzplatz vollständig zu entfernen und einen natürlichen Terrainverlauf mit bewachsener Böschung herzustellen.