c) Das AGR hat für die Stellungnahme zur Projektänderung sowie für die Verfügung nach Art. 24 ff. RPG je eine Gebühr von CHF 300.‒ erhoben. Die Gebühr, die in der Stellungnahme vom 4. Mai 2018 erhoben wurde, umfasste das Abfassen der Stellungnahme (CHF 100.‒) sowie die Teilnahme am Augenschein (CHF 200.‒). Gemessen am Aufwand für die Beurteilung des Gesuchs, die Abfassung der Stellungnahme sowie für die Anreise und die Teilnahme am Augenschein ist offensichtlich, dass diese Gebühr bei weitem nicht kostendeckend war. Es handelt sich um ein insgesamt aufwändiges Verfahren.