b) Die rund 11 m lange und zwischen 0,7 m und 1,40 m hohe Betonstützmauer hinter dem südseitigen Sitzplatz stellt einen erheblichen baulichen Eingriff in die vormals natürlich wirkende Umgebung dar (siehe auch vorne Erwägung 4). Das Gelände steigt gegen Osten an; beim südseitigen Garten besteht von der westlichen Parzellengrenze bei der Strasse bis zur östlichen 11/15 BVD 120/2021/31