Bei der südseitigen Umgebung ist der rechtmässige Zustand die bewachsene Böschung, wie sie früher bestand und auf dem Foto des AGR noch zu erkennen ist. Dass dies der wiederherzustellende Zustand ist, ergibt sich auch aus der Anordnung, dass die Betongartenplatten zu entfernen und die Löffelsteinmauer rückzubauen sind.