Auf der Fassadenskizze des Eingangsbereichs zur Küche Süd ist angrenzend an das Gebäude zwar auch ein erhöhter, eingezäunter «Gartenplatz» skizziert. Die Erstellung eines «Gartenplatzes» wurde aber weder im Baugesuch als Bauvorhaben genannt noch auf dem Plan als neues Bauvorhaben gekennzeichnet. Ein «Gartenplatz» war nicht Gegenstand des damaligen Baubewilligungsverfahrens und darüber wurde im Bauentscheid auch nicht entschieden. Bei der südseitigen Umgebung ist der rechtmässige Zustand die bewachsene Böschung, wie sie früher bestand und auf dem Foto des AGR noch zu erkennen ist.