Die Gemeinde verweist für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes auf den am 28. Juni 2016 baubewilligten Zustand. Diese Formulierung ist etwas missverständlich. In der kleinen Baubewilligung vom 28. Juni 2016 wurde nur die Vergrösserung der Küche der Erdgeschosswohnung Süd sowie die Sanierung des nordseitigen Eingangsbereichs bewilligt. Nur diese Gegenstände wurden im Baugesuch genannt und in den handgezeichneten Plänen mit roter Farbe als neu gekennzeichnet. Auf der Fassadenskizze des Eingangsbereichs zur Küche Süd ist angrenzend an das Gebäude zwar auch ein erhöhter, eingezäunter «Gartenplatz» skizziert.