 Der erstellte südseitige Aussenplatz ist auf den baubewilligten Status gemäss Bauentscheid vom 28. Juni 2016 zurückzubauen (Entfernung Betongartenplatten, Rückbau Löffelsteinmauer); […]  der erstellte nordseitige Aussenplatz ist durch Entfernen der nordseitigen Blocksteinmauer und durch Abtragung der dahinerliegenden Terrainaufschüttung zurückzubauen auf den baubewilligten Zustand gemäss Bauentscheid vom 28. Juni 2016 (Grünfläche).