9/15 BVD 120/2021/31 Wiederherstellungsmassnahme ist verhältnismässig, wenn sie geeignet ist, das angestrebte Ziel zu erreichen, nicht weiter geht, als zur Herstellung des rechtmässigen Zustands nötig ist und die Belastung für die pflichtige Person in einem vernünftigen Verhältnis zum verfolgten Ziel steht.37 b) Die Gemeinde ordnete beim südseitigen und nordseitigen Sitzplatz folgende Wiederherstellungsmassnahmen an: