Die damit verbundene Abgrabung erlaubte, einen grossen Sitzplatz zu erstellen. Es handelt sich um einen markanten Eingriff in das vorbestehende Gelände. Im Vergleich zur vorbestehenden Böschung fallen die Stützmauern (Löffelsteinmauer talseits, Betonstützmauer bergseits) und die terrassierte, mit Gartenplatten belegte Fläche als künstliche Bauwerke ins Auge und verändern den Raum. Das natürliche Erscheinungsbild der früheren Umgebungsgestaltung, die dem alten Gebäude und dem ländlichen Raum angepasst war, ging verloren; die Identität ist nicht mehr in den wesentlichen Zügen gewahrt.