Soweit der Beschwerdeführer 2 darüber hinaus politische Forderungen vorbringt, ist dies nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens vor der BVD. Darauf kann nicht eingetreten werden. 4. Sitzplätze und Betonstützmauer a) Die Parzelle Nr. G.________ mit dem Wohnhaus H.________strasse 6 war früher Teil der Parzelle Nr. B.________, auf der sich heute noch ein ehemaliges Ökonomiegebäude (Scheune) befindet. Es handelt sich um ein älteres Holzhaus mit ländlichem Charakter.26 Es ist nicht im Einzelnen bekannt, wie die Umgebung des Wohngebäudes Nr. 6 im Vergleichszeitpunkt vom 1. Juli 1972 gestaltet war. Auf den Luftbildern der Swisstopo von 1970 und 1978 ist immerhin