Solche baulichen Veränderungen werden vom Bundesgericht regelmässig als nicht identitätswahrend beurteilt.23 Gemäss Bundesgericht führt bereits das Belegen eines vormals gekiesten Sitzplatzes mit Bodenplatten dazu, dass die Wesensgleichheit der Baute beeinträchtigt ist.24 Die Praxis des AGR wie sie im Merkblatt festgehalten ist, wurde vom Verwaltungsgericht bestätigt.25 Der pauschale Vorwurf des Beschwerdeführers 2, das AGR entscheide aufgrund des «Bauchgefühls», mithin ohne sachliche Grundlage und willkürlich, geht fehl. Soweit der Beschwerdeführer 2 darüber hinaus politische Forderungen vorbringt, ist dies nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens vor der BVD.