c) Die Identität einer Baute oder Anlage lässt sich durch eine Reihe von Merkmalen umschreiben. Dazu gehören beispielsweise die Fläche, das Volumen und die Nutzungsart oder das Erscheinungsbild einer Baute und ihrer Umgebung. Bauvorhaben müssen sich auch hinsichtlich der Aussenraumgestaltung an der bisherigen Bauweise, der Landschaft und ihrer Topografie orientieren.21 Das AGR hat in seinem Merkblatt «Gestaltungsgrundsätze zu Art. 24c RPG» einige Kriterien zur Identitätsbeurteilung näher umschrieben.22 Es handelt sich um eine Praxishilfe, die dazu dienen soll, eine einheitliche, bundesrechtskonforme Praxis sicherzustellen.