d) Von Amtes wegen zu korrigieren ist die in der angefochtenen Verfügung genannte Grundstücksnummer. Seit der Abtrennung von der Parzelle Nr. B.________ trägt die Parzelle mit dem Gebäude H.________strasse 6 die Grundbuchblatt Nummer G.________. 3. Identitätserfordernis nach Art. 24c RPG a) Der Beschwerdeführer 2 kritisiert, er habe nicht herausgefunden, wo es Bestimmungen über die Sitzplatzgrösse, die Wesensgleichheit und die Identität gebe. Er gehe davon aus, dass die Entscheide diesbezüglich ins Ermessen des Sachbearbeiters des AGR gelegt seien und aufgrund des Bauchgefühls gefällt würden.