Gegenstand des Beschwerdeverfahrens vor der BVD sind somit der Verzicht auf die Wiederherstellung der Betonstützmauer beim südseitigen Aussensitzplatz (Beschwerde des A.________), der Bauabschlag sowie die Wiederherstellungsanordnungen betreffend die Neugestaltung der beiden Aussensitzplätze (südseitig und nordseitig) sowie die Verfahrenskosten (Beschwerde des Beschwerdeführers 2).