Der Beschwerdeführer 2 stellt Aufhebungsanträge betreffend die Entscheide zum südseitigen Aussensitzplatz und zum nordseitigen Sitzplatz. Aus der Beschwerdebegründung ergibt sich, dass der Beschwerdeführer 2 sinngemäss die Aufhebung des Bauabschlags und der Wiederherstellungsanordnungen für den südseitigen und den nordseitigen Aussensitzplatz beantragt. Explizit beantragt der Beschwerdeführer 2 zudem, dass die Verfahrenskosten sachgerecht herabzusetzen seien. Die Beschwerde entspricht den formellen Anforderungen. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers 2 ist einzutreten.