6. Mit Bauentscheid und Wiederherstellungsverfügung vom 25. Februar 2021 bewilligte die Gemeinde die Küchenerweiterung (Ziff. 6.1 des Entscheids). Folgenden Vorhaben erteilte die Gemeinde den Bauabschlag (Ziff. 6.2 des Entscheids): dem Balkon, der Betonstützmauer und dem südseitigen Aussenplatz, dem Zugangsweg zum südseitigen Aussenplatz, der nordseitigen Blocksteinmauer und der dahinterliegenden Terrainaufschüttung In Ziff. 6.3 ordnete die Gemeinde die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes innert sechs Monaten ab Rechtskraft des Entscheids wie folgt an: