Auf der Nordseite des Gebäudes wurde eine neue Bruchsteinmauer erstellt und das dahinterliegende Terrain anschliessend zur Schaffung eines weiteren Aussenplatzes aufgeschüttet. Diese Terrainveränderung befindet sich im Gewässerraum des nahen Baches. 5. Mit Verfügung vom 22. November 2019 erteilte das AGR die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG für die bereits erstellte Küchenerweiterung im Erdgeschoss. Hingegen verweigerte es eine Ausnahmebewilligung für die übrigen Vorhaben (südseitiger Balkon, Betonstützmauer, südseitiger Aussenplatz, Zugangsweg, nordseitige Bruchsteinmauer mit Terrainaufschüttung).