Auf Aufforderung der Gemeinde reichte der Beschwerdeführer 2 am 17. April 2018 verbesserte Projektpläne ein (Projektpläne vom 23. März 2018). Die Gemeinde nahm die Eingabe als nachträgliches Baugesuch entgegen. Das Vorhaben wurde nicht bekannt gemacht. 4. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) nahm zusammen mit der Gemeinde und dem Beschwerdeführer 2 einen Augenschein vor und beschrieb die hier interessierenden Abweichungen vom bewilligten Bauprojekt wie folgt:3