3. Anlässlich der Bauabnahme im Dezember 2017 stellte die Gemeinde mehrere Abweichungen vom bewilligten Projekt fest. Der Beschwerdeführer 2 reichte am 6. Februar 2018 handgezeichnete Projektpläne sowie ein Schreiben zu den erfolgten Projektänderungen bei der Gemeinde ein. Zu den vorgenommenen Änderungen hielt er fest: